Seit mehr als 14 Jahren gibt es das Gewaltschutzgesetz, seit 2007 ist Stalking über § 238 StGB strafbar. Erhalten die Opfer nun schneller und wirksamer Hilfe? Wie sieht das Zusam-menspiel der unterschiedlichen Professionen beim Familiengericht aus? Was kann ein/e Ver-fahrensbeistand/ständin für (mit)betroffene Kinder tun? Sogenannte Wahrheitsfindung über einen Lügendetektor ein notwendiges Übel oder genügen die bisher rechtlich zulässigen Beweismittel? Wie sehen überhaupt die Beweismöglichkeiten aus?
Diese und weitere Fragen werden in dem Vortrag beantwortet. Es werden Stärken und Schwächen der Rechtswirklichkeit beleuchtet und Handlungsempfehlungen für Betroffene und für beteiligte Professionen bei Fällen häuslicher Gewalt vermittelt.