Kinderschutz hat an Kinderkliniken einen besonderen Stellenwert, da das Gesundheitswe-sen, Kindern und ihren Familien einen nahezu lückenlosen Zugang in den ersten Lebensjah-ren bietet. Ein Erkennen möglicher Kindeswohlgefährdung (KWG) gerade in den ersten Le-bensjahren, leitliniengerechtes Vorgehen bei Verdachtsfällen und der kompetente Umgang mit anderen Institutionen und den Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich.
In Sachsen wird der „Kinderschutz im Gesundheitswesen“ seit 2012 als Projektarbeit minis-teriell gefördert und durch das Universitätsklinikum Dresden umgesetzt. Seit dieser Zeit wur-den 26 Kinderschutzgruppen an Kliniken etabliert, standardisierte Arbeitsweisen implemen-tiert, ein einheitliches Meldesystem gemäß §8a SGB8 erarbeitet und Fort-und Weiterbildun-gen für die betreffenden Berufsgruppen des Gesundheitssystems entwickelt. Ein Arbeits-schwerpunkt ist die multiprofessionelle Teamarbeit und die institutionsübergreifende Zu-sammenarbeit.