„Professionalisierung des Opferschutzes“ umfasst die Professionalisierung der Opferberatung und Gerichtsbegleitung. Mehrere Länder haben schon ein Netz aus Beratungskräften mit Studienabschluss in Sozialer Arbeit. Ab 2017 zwingt das „Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ alle, in schweren Fällen eine Gerichtsbegleitung durch Professionelle sicherzustellen sowie Ausbildung und Bezahlung zu regeln. Dies Vorbild zwingt zur Überlegung, wo sonst der Opferschutz in professionelle Hände gehört.
Es wird zu prüfen sein, wie beruflicher Opferschutz und Ehrenamtliche künftig kooperieren; die Professionalisierung der Strafjustiz. Immer mehr Bestimmungen der StPO und des Gerichtsverfassungsgesetzes verpflichten sie zum Opferschutz.