Vernachlässigung stellt die mit Abstand häufigste Form von Kindeswohlgefährdung in Deutschland dar. Überwiegend handelt es sich um chronische Fälle ohne lebensbe-drohliche Einzelereignisse. Schädigung geschieht nach und nach über eine Kumulation von Mangelerfahrungen. Über Längsschnittstudien lässt sich zeigen, dass das Schädigungspotenzial im Endeffekt aber dem anderer Gefährdungsformen mindestens gleich-kommt.
In Fällen von chronischer Vernachlässigung wird überwiegend ambulant Hilfe geleistet und Familiengerichte tun sich oft schwer damit, Sorgerechtseingriffe zu beschließen. Erst Katamnesen von Kinderschutzfällen in Deutschland deuten aber darauf hin, dass bisherige Formen ambulanter Hilfe oft nicht ausreichen.