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Jürgen Scheuring - Opferhilfe und Opferschutz – Chancen und Risiken für das Strafverfahren

Richter am Oberlandesgericht Dresden
Zentrale Aufgabe eines Richters ist es die Beweismittel zu würdigen, die Gegenstand der Hauptverhandlung sind. Im Ergebnis einer solchen Würdigung wird ein Angeklagter verurteilt oder freigesprochen.

Der Zeuge einer Straftat –auch das Opfer einer solchen- wird zu Recht als das unsicherste, schwächste Beweismittel in einem Strafprozess bezeichnet. Dabei stehen sich die Interessen der Prozessbeteiligten, wie die des Opfers und der des Angeklagten diametral entgegen. Das Opfer kann nämlich einerseits bestrebt sein, Erinnerungen an und Erzählungen vom traumatischen Ereignis zu vermeiden. Es kann aber auch andererseits ein besonderes Motiv an der Verurteilung eines (vermeintlichen) Täters haben. Deshalb erfordert bereits die Vernehmung solcher Zeugen in der Hauptverhandlung von dem Richter ein hohes Maß an Sorgfalt. Denn Zeugen sind insbesondere angesichts der meist ungewohnten Verhandlungsatmosphäre, der Konfrontation mit dem Angeklagten, den Zuschauern (Reportern!) und den Fragen der Prozessbeteiligten zahlreichen, manchmal sogar traumatisierenden Belastungen ausgesetzt. In einer solchen Situation kann die psychosoziale Prozessbegleitung und professionelle Opferberatung viel zur Entkrampfung der Vernehmungssituation beitragen, was Auswirkungen auf die Beweiswürdigung hat. 

Ein Richter hat ferner peinlich genau die Belange des Angeklagten zu schützen, welche bis zu ihrer Verurteilung als unschuldig gelten. So besteht die -nicht nur abstrakte- Gefahr des Zeugencoachings, auch durch Opferschutzeinrichtungen. 

Anhand mehrerer Fälle wird der Vortrag Szenarien aus Hauptverhandlungen beleuchten, insbesondere solche in denen nur "Aussage gegen Aussage" stand.

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