Das Referat beleuchtet Probleme der Opferhilfe insbesondere bei sexualisierter und häuslicher Gewalt. Im Fokus stehen sowohl die Institutionen der Opferhilfe als auch die (eingeschränkten) Rechte im Strafverfahren.
Insbesondere bei sexualisierter und häuslicher Gewalt haben Stereotypen und (oftmals unausgesprochene) Schuldzuweisungen Auswirkungen auf das Strafverfahren und bergen eine hohe Gefahr für eine sekundäre Viktimisierung. Eine Beratung von Betroffenen, die die wirksame Wahrnehmung ihrer Interessen, ihre Unterstützung und die Wiedererlangung von Autonomie zum Ziel hat, setzt voraus, dass sich die in der Opferhilfe Tätigen über die Bedürfnisse und Interessen ihrer Klientinnen und Klienten und deren Umsetzbarkeit in einem Strafverfahren im Klaren sind. Nicht Vorurteile über vermeintlich typische „Opferbedürfnisse“ oder eigene persönliche, fachliche oder gesellschaftspolitische Vorstellungen dürfen das Handeln bestimmen.
Im Strafverfahren sind die Nebenklagerechte eingeschränkt. Hinzu treten immer wieder praktische Probleme, die die Rechte der Verletzten ins Leere laufen lassen. Die Folgen für eine wirksame und interessengerechte Vertretung von Geschädigten werden dargestellt und analysiert.
Die Betroffenen dürfen nicht auf ihr „Opfersein“ reduziert werden. Das Gefühl, ausgeliefert zu sein, ist eine wesentliche negative Erfahrung aus der Tat. Auch das Strafverfahren ist ein den Betroffenen in der Regel unbekanntes Verfahren mit fremden Spielregeln und wenig Gestaltungsspielraum. Die Erfahrung, keine eigenen Handlungsmöglichkeiten zu haben, darf deshalb weder durch Opferhilfe noch Nebenklagevertretung verstärkt werden.
Petra Ladenburger ist Rechtsanwältin in Köln. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Vertretung von gewaltbetroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in straf- und familienrechtlichen Verfahren. Sie ist weiter als Lecturer mit dem Schwerpunkt Kindes- und Gewaltschutz an der TH Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, tätig und hat an zwei Untersuchungen zu sexualisierter Gewalt und anderen schweren Grenzverletzungen in kirchlichen Einrichtungen mitgearbeitet.