Dr. Michael Kilchling
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Ungeachtet weitreichender Reformen zugunsten der Opfer von Straftaten kann das Strafverfahren deren berechtigten Wünschen und Bedürfnisse nur bedingt gerecht werden. Insbesondere die Bewältigung der mittel- und längerfristig nachwirkenden Tatfolgen kann mit den Mitteln des traditionellen Straf- und Strafprozessrechts nicht umfassend unterstützt werden. Dies wäre aber gerade aus der Perspektive der opferbezogenen Kriminalprävention dringend vonnöten. Mit seinem Fokus auf eine nachhaltige Konfliktregelung einschließlich einer auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Wiedergutmachung – die mit den gängigen juristischen Kategorien nur eingeschränkt fassbar sind – kann der Täter-Opfer-Ausgleich die Opferzufriedenheit positiv beeinflussen. Trotz vielfältiger Bezüge zur (General- wie Spezial-) Prävention werden die Opfer und ihre Bedürfnisse in der Präventionsforschung bislang nur unzureichend behandelt.