Vorsitzende Landesfrauenrat Sachsen e.V.
Seit mehr als 14 Jahren gibt es das Gewaltschutzgesetz, seit 2007 ist Stalking über § 238 StGB strafbar. Erhalten die Opfer nun schneller und wirksamer Hilfe? Wie sieht das Zusam-menspiel der unterschiedlichen Professionen beim Familiengericht aus? Was kann ein/e Ver-fahrensbeistand/ständin für (mit)betroffene Kinder tun? Sogenannte Wahrheitsfindung über einen Lügendetektor ein notwendiges Übel oder genügen die bisher rechtlich zulässigen Beweismittel? Wie sehen überhaupt die Beweismöglichkeiten aus?